Kurz erklärt
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen, wenn diese für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Schulungen sollen sicherstellen, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht und rechtssicher erfüllen kann.
Gerade neue Betriebsratsmitglieder benötigen häufig grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und in organisatorischen Abläufen.
Worum geht es konkret?
Betriebsratsarbeit setzt Wissen voraus. Ohne Kenntnisse über Rechte, Pflichten und gesetzliche Abläufe kann ein Betriebsrat seine Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen.
Aus diesem Grund sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen Anspruch auf Schulungen vor.
Dabei geht es nicht um freiwillige Weiterbildung oder persönliche Interessen einzelner Mitglieder. Schulungen dienen dazu, dass der Betriebsrat arbeitsfähig ist und seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.
Besonders bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern gehören Grundlagenschulungen in der Regel zu den erforderlichen Schulungen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzlichen Regelungen befinden sich insbesondere in § 37 Abs. 6 BetrVG.
Dort ist geregelt:
- Betriebsratsmitglieder können an erforderlichen Schulungen teilnehmen
- Der Arbeitgeber trägt die entstehenden Kosten
- Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit
Zu den Kosten gehören unter anderem:
- Seminargebühren
- Reise- und Übernachtungskosten
- notwendige Verpflegungskosten
Voraussetzung ist grundsätzlich ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats.
Welche Schulungen sind erforderlich?
Ob eine Schulung erforderlich ist, hängt von den Aufgaben des Betriebsrats und den Kenntnissen des jeweiligen Mitglieds ab.
Typische Grundlagenschulungen
Für neue Betriebsratsmitglieder gelten häufig als erforderlich:
- Betriebsverfassungsrecht
- Allgemeines Arbeitsrecht
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Sitzungen und Beschlussfassung
Diese Themen bilden die Grundlage für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit.
Weitere mögliche Schulungen
Je nach Situation können auch weitere Themen erforderlich sein, beispielsweise:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Datenschutz
- Tarifrecht
- Wirtschaftsausschuss
- Kommunikation und Gesprächsführung
Entscheidend ist immer der Bezug zur konkreten Betriebsratsarbeit.
Beschluss des Betriebsrats
Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Teilnahme an Schulungen.
Dabei sollte der Beschluss insbesondere enthalten:
- welches Mitglied teilnehmen soll
- welche Schulung besucht wird
- wann die Schulung stattfindet
Der Arbeitgeber ist über den Beschluss rechtzeitig zu informieren.
Konflikte mit dem Arbeitgeber
In der Praxis kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über Schulungen.
Typische Streitpunkte:
- Ist die Schulung wirklich erforderlich?
- Müssen mehrere Mitglieder gleichzeitig teilnehmen?
- Sind Dauer oder Kosten angemessen?
Grundsätzlich entscheidet jedoch nicht der Arbeitgeber allein darüber, welche Kenntnisse der Betriebsrat benötigt.
Der Betriebsrat hat bei der Einschätzung der Erforderlichkeit einen gewissen Beurteilungsspielraum. Dieser ist allerdings nicht unbegrenzt.
Typische Fehler
Schulungen werden zu lange verschoben
Dadurch entstehen Unsicherheiten und vermeidbare Fehler.
Kein ordnungsgemäßer Beschluss
Fehlt ein korrekter Betriebsratsbeschluss, entstehen unnötige rechtliche Risiken.
Schulungen werden als „Privatinteresse“ dargestellt
Schulungen dienen der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats, nicht der persönlichen Weiterbildung einzelner Mitglieder.
Kenntnisse konzentrieren sich auf wenige Personen
Wissen sollte möglichst breit im Gremium verteilt werden.
Was der Betriebsrat jetzt tun sollte
- Den Schulungsbedarf frühzeitig feststellen
- Grundlagenschulungen zeitnah beschließen
- Beschlüsse sauber dokumentieren
- Wissen im gesamten Gremium aufbauen
- Schulungen als notwendigen Bestandteil der Betriebsratsarbeit verstehen
Gut geschulte Betriebsräte können Konflikte sicherer einschätzen, rechtliche Fehler vermeiden und die Interessen der Beschäftigten wirksamer vertreten.

