Freistellungen im Betriebsrat (§ 38 BetrVG)

Kurz erklärt

Freistellungen ermöglichen es Betriebsratsmitgliedern, ihre Aufgaben während der regulären Arbeitszeit wahrzunehmen, ohne gleichzeitig ihre normale berufliche Tätigkeit ausüben zu müssen. Sie sollen sicherstellen, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.

Je nach Größe des Betriebs kann es vollständige oder teilweise Freistellungen geben.

Worum geht es konkret?

Betriebsratsarbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Mit zunehmender Größe eines Betriebs steigt jedoch häufig auch der Umfang der Aufgaben des Betriebsrats. Ab einem bestimmten Punkt reicht es oft nicht mehr aus, Betriebsratsarbeit „nebenbei“ zu erledigen.

Aus diesem Grund sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Freistellungen vor.

Freigestellte Betriebsratsmitglieder übernehmen Betriebsratsarbeit während ihrer Arbeitszeit vollständig oder zu einem festgelegten Teil. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen und die Interessenvertretung der Beschäftigten dauerhaft zu gewährleisten.

Wichtig ist dabei:
Auch nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder führen Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit aus. Eine Freistellung bedeutet deshalb nicht, dass nur freigestellte Mitglieder Betriebsratsarbeit leisten dürfen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzlichen Regelungen zu Freistellungen befinden sich insbesondere in § 38 BetrVG.

Dort ist geregelt:

  • ab welcher Betriebsgröße Freistellungen vorgesehen sind
  • wie viele Freistellungen dem Betriebsrat zustehen
  • dass der Betriebsrat die freizustellenden Mitglieder selbst wählt

Die Anzahl der Freistellungen richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb.

Die Auswahl der freizustellenden Mitglieder erfolgt durch den Betriebsrat. Dabei muss das Gremium die gesetzlichen Vorgaben beachten.

Vollfreistellung und Teilfreistellung

In der Praxis wird häufig zwischen Vollfreistellungen und Teilfreistellungen unterschieden.

Vollfreistellung

Bei einer Vollfreistellung wird das Betriebsratsmitglied vollständig von der beruflichen Tätigkeit freigestellt und übernimmt Betriebsratsarbeit während der gesamten Arbeitszeit.

Das ist insbesondere in größeren Betrieben üblich, in denen dauerhaft ein hoher Arbeitsaufwand entsteht.

Teilfreistellung

Bei einer Teilfreistellung bleibt das Betriebsratsmitglied teilweise in der ursprünglichen Tätigkeit eingesetzt und übernimmt daneben Betriebsratsaufgaben.

Beispiele:

  • 50 Prozent Betriebsratsarbeit / 50 Prozent reguläre Tätigkeit
  • tageweise Freistellungen
  • flexible Aufteilungen je nach Arbeitsaufwand

Teilfreistellungen können sinnvoll sein, wenn:

  • die Arbeitsbelastung schwankt
  • Fachwissen aus bestimmten Bereichen erhalten bleiben soll
  • mehrere Mitglieder eingebunden werden sollen

Die konkrete Ausgestaltung sollte organisatorisch sinnvoll erfolgen und die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats verbessern.

Wahl der Freigestellten

Die freizustellenden Mitglieder werden durch den Betriebsrat gewählt.

Dabei spielen in der Praxis häufig folgende Fragen eine Rolle:

  • Welche Aufgaben fallen im Gremium an?
  • Welche Erfahrungen bringen einzelne Mitglieder mit?
  • Welche Bereiche müssen organisatorisch abgedeckt werden?
  • Wie kann die Arbeit möglichst effektiv organisiert werden?

In vielen Gremien sind Freistellungen auch Gegenstand politischer oder strategischer Abstimmungen zwischen verschiedenen Listen oder Gruppen innerhalb des Betriebsrats.

Typische Fehler

Freistellungen werden nur organisatorisch betrachtet

Freistellungen sind nicht nur eine Verwaltungsfrage, sondern entscheidend für die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats.

Zu wenige Mitglieder werden eingebunden

Wenn Betriebsratsarbeit auf wenige Personen konzentriert wird, entstehen schnell Überlastung und Wissensverlust.

Fehlende Aufgabenverteilung

Freigestellte Mitglieder benötigen klare Zuständigkeiten und transparente Arbeitsstrukturen.

Konflikte mit dem Arbeitgeber werden unterschätzt

In der Praxis kommt es immer wieder zu Diskussionen über Umfang, Umsetzung oder organisatorische Fragen rund um Freistellungen.

Was der Betriebsrat jetzt tun sollte

  • Den tatsächlichen Arbeitsaufwand realistisch einschätzen
  • Frühzeitig über organisatorische Modelle sprechen
  • Zuständigkeiten und Aufgaben klar verteilen
  • Teilfreistellungen als mögliche sinnvolle Lösung prüfen
  • Die Interessen des gesamten Gremiums berücksichtigen

Freistellungen dienen nicht einzelnen Personen, sondern sollen sicherstellen, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben wirksam und dauerhaft erfüllen kann.